Christoph Lohmann, geb. 1963
Rechtsberater seit 1994,
gemäß § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Interessenschwerpunkte:
- Straf- und Bußgeldsachen
- Verkehrsunfälle
- Kaufrecht – Mietrecht – Werkvertragsrecht
- Ehescheidungen
- Erbschaftsangelegenheiten
Vergütung:
Für anwaltliche Leistungen berechne ich die Vergütung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt in zivilrechtlichen Streitigkeiten in der Regel vom Streitwert ab.
Für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit können ohne weiteres Honorarvereinbarungen nach Zeit oder Festpreise vereinbart werden. Bei Dauermandanten bietet sich eine Abrechnung nach Zeit an.
Bei geringem Einkommen kann gegebenenfalls Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.