Christoph Lohmann

Christoph Lohmann, geb. 1963
zugelassen als Rechtsanwalt 1994

Nach § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Christoph Lohmann, geb. 1963
zugelassen als Rechtsanwalt 1994

Nach § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

 

Überwiegend befasse ich mich mit der rechtlichen Beratung und Vertretung

  • nach Verkehrsunfällen
  • beim Vorwurf von Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • in diversen vertraglichen Angelegenheiten, vor allem im

– Mietrecht
– Kaufrecht (Verkauf von Häusern, Kraftfahrzeugen, Internethandel usw.)
– Werkvertragsrecht (Bau- und Ausbauhandwerk, Kfz- und Anlagentechnik)

  • bei Trennung und Ehescheidung
  • in Erbsachen