Christoph Lohmann, geb. 1963
zugelassen als Rechtsanwalt 1994
Nach § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Christoph Lohmann, geb. 1963
zugelassen als Rechtsanwalt 1994
Nach § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Überwiegend befasse ich mich mit der rechtlichen Beratung und Vertretung
- nach Verkehrsunfällen
- beim Vorwurf von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- in diversen vertraglichen Angelegenheiten, vor allem im
– Mietrecht
– Kaufrecht (Verkauf von Häusern, Kraftfahrzeugen, Internethandel usw.)
– Werkvertragsrecht (Bau- und Ausbauhandwerk, Kfz- und Anlagentechnik)
- bei Trennung und Ehescheidung
- in Erbsachen